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23.08.2018: Es gibt jetzt was russisch aktuelles

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Ursula Heinecke


Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

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  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

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Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

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Slawischer Basar 12. bis 16. Juli 2018


Jedes Jahr wird in Vitebsk der Slawische Bazar durchgeführt. An diesem Musikfestival nehmen viele Musikgruppen und Künstler aus Belarus aber auch aus der Ukraine, Bulgarien, Russland und Polen teil. Die Hauptveranstaltungen finden im Amphitheater statt, aber in der ganzen Stadt trifft man auf Musik-  und Trachtengruppen. Viele Tausende Menschen strömen nach Vitebsk und verwandeln die ganze Stadt in eine große Partymeile.   Vika

 

Studentenkurs 26.06. bis 16.07.2018

--- Vielen Dank für die tollen Kommentare und Erfahrungsberichte.   Yuliya & Manfred   ---

Stimmen zum Studentenkurs:

Das ist das erste Mal im Ausland. Und ich bin sehr froh, dass das Deutschland ist. Als ich hierher kam, war ich in einem Märchen. Jeden Tag habe ich Erfahrungen gesammelt und versuchte Deutsch zu sprechen. Ich mochte die Seminare sehr, es war schwierig zu verstehen, was der erste war, denn meine Muttersprache ist Englisch. Reisen nach Frankfurt, Bonn und Köln haben mich sehr beeindruckt. Es ist eine sehr schöne und antike Stadt. Als ich die Burg betrat überwältigte mich der Eindruck und ich fühlte mich wie eine Prinzessin. Danke für die tolle Reise, die 2 Wochen gedauert hat.   unbekannt

Der Kölner Dom ist ein gegenwärtiges Wunder der Architektur, ein Denkmal, dass in die Liste des weltweiten Kulturerbes der UNESCO aufgenommen ist. Ich freue mich, es während meiner Reise nach Deutschland gesehen zu haben. Es ist kompliziert, Wörter zu finden, die die ganze Schönheit, die Macht, die Größe und die Monumentalität dieser Kathedrale beschreiben. Der Kölner Dom ist in Wirklichkeit viel schöner als auf Fotos. Er ist die meistbesuchte Sehenswürdigkeit Deutschlandds. Ich finde das, das mein schönstes Erlebnis auf dieser Reise war.   Tanja

Diese zwei Wochen waren unvergesslich! Alle Exkursionen und Seminare, Gespräche und Treffen hinterließen nur positive Eindrücke. Besonders hat miir der Kölner Dom, das Museum in Frankfurt und das Gespräch mit dem Bürgermeister gefallen. Alle Führer waren verständnisvoll, gebildet und charismatisch. An dieser Reise werde ich mich noch lang erinnern.Meine Meinung nach, ist die Reise nach Deutschland sehr wiichtig um unsere Sprachkenntnisse zu verbessern und mehr intelligent zu werden.   unbekannt

Diese Reise nach Deutschland ist die beste Entscheidung in meinem Leben. Alles war wunderbar: Menschen, Städte, Essen und Natur.  Ich habe so viele Menschen hier kennen gelernt. Man muss nie auslernen.  Und diese Fahrt gibt eine Möglichkeit, etwas Besonderes in Deutschland zu finden. Dankeschön, für dieses Erlebnis. Ich werde das nie vergessen!     P.S. Der beste Tag war der Tag mit den deutschen Studenten, weil Kommunikation alles ist.   Mascha

Mein schönstes Erlebnis war der Kurzurlaub in den Bergen.  Das war für mich eine richtige Überraschung, weil ich noch niemals in den Bergen war. Alles war wie im Märchen. Insbesondere für Mädchen, dass nie in seinem Leben die Berge gesehen hat. Für mich war alles interessant: wilde Natur, frische unvergessliche Luft, Pflanzen, die nur in den Bergen wachsen und natürlich bayerische Gerichte die sehr groß für mich waren. Das war eine gute Möglichkeit eine andere Kultur und Sprache in diesem Teil Deutschlands kennen zu lernen. Ja, ich bekenne mich, dass für mich Bayerisch schwierig zu verstehen war, aber meine liebe Gastfamilie hat immer versucht mir alles zu erklären. Also, dass  war mein bestes Erlebnis was ich erlebt habe.   Natascha

Ich war niemals auf solchen Reisen. Deshalb ist die Idee in Gastfamilien zu wohnen für mich neu. Wie fremde Leute uns empfangen haben, hat mich sehr beeindruckt. In den Familien ist eine nette Atmosphäre. Wir konnten nicht nur die Zeit sehr gut verbringen, sondern auch das Leben in Deutschland beobachten. Diese Reise hat viele Vorteile für mich gehabt: Deutsche Sprache verbessern, neue Bekanntschaften schließen und reisen. Auf diese Weise kann man sehr gut die Semesterferien ausfüllen.   Olga

Während meines Aufenthaltes in Deutschland habe ich einen wundervollen Menschen kennen gelernt.  Das ist meine Gastgeberin. Wir haben uns sehr gut verstanden. Wir haben eine wunderbare Zeit zusammen verbracht. Meine Gastgeberin hat mir viel über deutsche Kultur erzählt. Sie hat mir viele sehenswerte Orte gezeigt und sie lädt miich zu ihr im nächsten Jahr ein.   unbekannt

Als ich die deutsche Sprache zu lernen begonnen hatte, träumte ich davon, nach Deutschland zu fahren. So bin ich sehr froh, an dieser wunderbaren Fahrt teilzunehmen. Ich habe viel Gutes während des Programms und bei der Gastfamilie erlebt.  Das Beste was mir passiert ist, ist die Bekanntschaft mit vielen Menschen. Ich hoffe, wir haben viel Neues von einander erfahren. Vielen Dank für diese Mögliichkeit.   Vika

Der Kölner Dom beeindruckt schon von weitem bei der Anfahrt von der Autobahn mit seiner imposanten Ausstrahlung.  Überall in Köln stellt der Dom ein tolles Motiv. Drum herum gibt es viele Cafes und Einkaufsmöglichkeiten. Die Kölner sind sehr entspannt.  Der Dom ist bundesweit eine Sehenswürdigkeit, die man besucht haben sollte.   unbekannt

Es gibt viele Momente auf dieser Reise, die mich beeindruckt haben. Aber besonders hat mir das Programm unseres Aufenthaltes gefallen. Wir hatten verschiedene, interessante und fasziniernde Unterrichtsstunden. Jedes Seminar hat verschiedene Wissensgebiete behandelt, z.B. die Geschichte von Wetzlar, kulturelles und religöses Leben in Wetzlar oder deutsche Grammatik. So lernen wir jeden Tag etwas Neues. Meiner Meiinung nach, ist es eine gute Möglichkeit das Leben in Deutschland von innen kennen zu lernen.   Alina

Am meisten hat mir Bayern gefallen, da ich mit meiner Gastfamilie die Berge besucht habe. Das war für mich sehr beeindruckend und faszinierend. Wir konnten uns zusammen besser kennen lernen. An die Zeit, die ich mit euch verbracht habe, werde ich mich noch lange erinnern. Vielen Dank!   unbekannt

Die Teilnahme an diesem Kurs ist eine gute Chance für mich meine Deutschkenntnisse zu prüfen und zu vertiefen. Diese 2 Wochen in Deutschland sind sehr schnell vorbei gegangen. Ich finde die Ausflüge, Seminare und Besichtigungen der Museen und Betriebe sehr spannend und nützlich für mich. Außerdem bin ich meinen Gastgebern sehr dankbar, dass sie mir die deutsche Kultur näher gebracht haben. Vielen Dank und liebe Grüße!   Marina

Für mich ist es sehr schwer zu erzählen welche Höhepunkte mir besonders gefallen haben. Weil jeder Tag wunderbar und unvergesslich war. Es gibt Exkursionen, als Beispiel möchte ich den Besuch des Kölner Doms nennen. Solche Schönheit habe ich noch nie gesehen. Für mich waren auch das Museum in Bonn und der Besuch der Feuerwehr hervorragend. Diese Ausflüge waren eindrucksvoll und informativ.   Anastasiya

den besten Eindruck während diesen zwei unvergesslichen Wochen habe ich in der Gastfamilie bekommen, weil wir Ausflüge nach Marburg und Koblenz gemacht haben. Dort befinden sich riesengroße Festungen, die ich Dank den Erklärungen meiner Gasteltern kennengelernt habe. Außerdem hatte ich die Chance mit dem Traktor zu fahren, dass finde ich besonders toll, denn ich interessiere mich für Technik. Man kann sagen, dass ich nicht nur Sprache gelernt habe sondern auch verschhieden Sachen, die für den Gesichtskreis nötig sind.   Nikita

Während meines Besuches in Deutschland, habe ich gerne Exkursionen in die Sttädte Frankfurt, Bonn und Köln unternommen.  Die Universität in Gießen hat mir am besten gefallen. Da konnte ich mich mit deutschen Studenten unterhalten.  Die Fahrt mit den Gasteltern nach Koblenz und Marburg hat mir auch gefallen. In diesen Städten gibt es Festungen,die an alte Zeiten erinnern. In Marburg steht das Schloss auf einem Hügel, von dort eröffnet sich ein schöner Blick auf die Stadt.  In Koblenz steht die Festung auf einem Berg und bietet einen atemberaubenden Blick auf die Stadt und den Rhein. Von der Festung in Koblenz kann man die genaue Grenze zwischen den Flüssen sehen.   unbekannt

In den zwei Wochen die wir in Deutschland verbrachten, gab es viele interessante Dinge. Verschiedene Ausflüge, Seminare, Treffen mit verschiedenen Menschen. Und auch eine unvergessliche Reise nach Frankfurt und nach Köln. Der Kölner Dom hat mich sehr beeindruckt. Es scheint mir, dass jeder ihn sehen sollte. Im Allgemeinen hat der Aufenthalt in Deutschland einen guten Eindruck hinterlassen. DANKE euch allen dafür. Ich würde gerne wieder hierher zurück kehren.   unbekannt

Es ist sehr schwer zu sagen welcher Tag mir mehr gefiel, weil jeder Tag auf seine Weise gut war. Ich möchte über unsere Reise nach Bonn sprechen. Ich besuche ein sehr interessantes Museum der deutschen Geschichte. Da ich Geschichte mag, besonders Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg, für mich war dies das denkwürdigste Ereignis. Eine Vielzahl von Gemälden, Fotos und Artefakten in Kombination mit Klängen und Musik schaffen eine fantastische Atmosphäre.   Anna

Ich möchte von einem besonders herausragenden Eindruck während unseres Aufenthalts in Hessen erzählen. Am nächsten Tag nach der Ankunft sind wir mit unseren "Eltern" ins Marburger Schloss gefahren wo wir eine düstere und geheimnissvolle Atmosphäre angetroffen haben. Danach sind wir ins italienische Restaurant gegangen. Und am Ende des Tages bin ich Fahrrad gefahren. Nichts Besonderes? Nein. Alle diese Dinge habe ich zum erstenmal gemacht. Seit diesem Tag hab ich verstanden, dass es weiter noch spannender wird. P.S. Und so kam es, dass ganze Programm kompetent zusammen gesetzt wurde und wir niemals gelangweilt wurden. Vielen-Vielen Dank!   Jana

Besonders hat mir die Fahrt nach Koblenz und Braunfels mit meiner Gastfamilie gefallen. Ich konnte zwei alte Schlösser ansehen und mit einer Seilbahn fahren. Sozusagen ist mein Traum von meiner Kindheit in Erfüllung gegangen. Dank meiner Gasteltern konnte ich nicht nur die Städte besuchen, die im Programm stehen, sondern auch solche wie Koblenz, Marburg, Braunfels, Limburg und das war tolle Freizeit.   unbekannt

Устав ассоциации

"Kali laska - Willkommen, Deutsch - Weißrussische Gesellschaft" Wetzlar, e.V.

vom 23.06.93, geändert am 22.02.2002

 § 1

  1. Der Verein führt den Namen

         "Kali laska - Willkommen, Deutsch - weißrussische  Gesellschaft".

  1. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  3. Der Sitz des Vereins ist Wetzlar.

 § 2

  1. Der Zweck des Vereins ist es, der Völkerverständigung zwischen Deutschland und Weißrussland zu dienen und kulturellen,  pädagogischen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Veranstaltungen in Weißrussland, besonders in Witebsk, Hilfe zu leisten und internationalen Austausch auf diesem Gebiet zu  fördern. Der Satzungszweck wird durch ideelle und materielle Förderung solcher Vorhaben verwirklicht.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden.
  2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach pflichtmäßigem Ermessen. Er darf ihn nur ablehnen, wenn eine Mitgliedschaft des Antragsstellers dem Verein nicht förderlich wäre.

 § 4

       Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, über deren Höhe die  Mitgliederversammlung beschließt.

 § 5

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste oder durch Ausschluss.                                                                                                                                       
  2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres und  unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erklärt  werden.
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im  Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind, und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung wegen vereinsschädigen Verhaltens ausgeschlossen werden.

 § 6

         Organe des Vereins sind der Vorstand, das Kuratorium und die Mitgliederversammlung.

 § 7

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern, die folgende Personen innehaben:                            
    den Vorsitz,  den stellvertretenden Vorsitz,  die Schriftführung,  den Schatzmeister. Die Mitgliederversammlung kann darüber hinaus bis zu drei Beisitzer als Vorstandsmitglieder wählen.
  2. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Vorstand durch zwei seiner Mitglieder vertreten (26 Absatz 2 BGB), Beisitzer  sind insoweit nicht vertretungsberechtigt.

 § 8

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung im Wechsel für die Dauer von 2 Jahren gewählt. In einem Jahr werden der 1.Vorsitzende und Schriftführer gewählt,  im  folgenden Jahr wir der 2.Vorsitzende und Schatzmeister gewählt. Es kann ein einheitlicher Wahlvorschlag  zur Wahl gestellt werden. Auf Antrag eines Mitglieds in der  Versammlung hat die Abstimmung einzeln und/oder geheim stattzufinden. In den Vorstand kann nur ein Mitglied des Vereins gewählt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann die Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen einen  Nachfolger wählen.
  2. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt.

 § 9

  1. Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden  Vorsitzenden einberufen und geleitet werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme desjenigen den Ausschlag, der bei der Beschlussfassung den Vorsitz führt.
  3. Der Vorstand kann durch Rundspruch entscheiden, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung  zustimmen. Der Beschluss ist schriftlich festzuhalten.

 § 10

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
  2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:                                                          
    - die Wahl des Vorstands,                                                                                                                        
    - die Bestellung der Kassenprüfer                                                                                                              
    - die Entgegennahme des Jahresberichts und des  Prüfungsberichts                                                               
    - die Entlastung des Vorstandes,                                                                                                              
    - die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen,                                                                                                   
    - auf Vorschlag des Vorstandes die Ernennung von  Ehrenmitgliedern,                                                            
    - den Ausschluss eines Mitgliedes,                                                                                                            
    - die Berufung eines Mitgliedes gegen seine Streichung von der  Mitgliederliste,                                               
    - eine Änderung der Satzung,                                                                                                                  
    - die Auflösung des Vereins.

 § 11

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Halbjahr eines jeden Kalenderjahres statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und ist außerdem einzuberufen, wenn ein Zehntel der Mitglieder es verlangt. Bei der Einladung ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten und eine Tagesordnung mitzuteilen. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse ist.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Durchführung der Wahl einem Wahlleiter übertragen werden.
  3. Ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder  beschlussfähig.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
  5. Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Eine Satzungsänderung ist nur zulässig, wenn der Punkt Satzungsänderung unter Angabe des zu ändernden Paragraphen und  Absatzes mit der Einladung zur Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt ist.
  6. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand diese Stimmenzahl erreicht, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt; gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

§ 12

Das Kuratorium besteht aus 5 bis 10 Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer der  Wahlzeit des Vorstandes gewählt. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur folgenden Mitgliederversammlung berufen.

Die Mitglieder haben die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und ihn insbesondere bei der Werbung von Mitgliedern und bei Aufbringung von Mitteln zu unterstützen. Das Kuratorium ist nicht weisungsberechtigt.

§ 13

  1. Der Verein kann nur auf einen Antrag aus dem Kreis der Mitglieder aufgelöst werden. Der Antrag ist schriftlich zu  stellen und muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder unterschrieben sein.
  2. Über den Antrag kann nur beschlossen werden, wenn der Antrag als Tagesordnungspunkt mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern mitgeteilt worden ist  und in der Mitgliederversammlung mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
  3. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Ist die Mitgliederversammlung, in der über einen Antrag auf Auflösung des Vereins abgestimmt werden soll, nicht  beschlussfähig, so ist erneut innerhalb von zwei Monaten zu einer Mitgliederversammlung mit diesem Tagesordnungspunkt einzuladen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die  Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf aber auch in dieser Versammlung einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

 § 14

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Wetzlar oder deren Rechtsnachfolger zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, vorzugsweise für internationale Partnerschaftsbeziehungen, zu verwenden hat.